Die Auflösung und der Neuanfang der Stiftung Dr. Georg Haar

Der Beschluss war eindeutig: 24 Stadträte stimmten mit Ja, nur drei mit Nein. Die beabsichtigte Auflösung der Stiftung Georg Haar in der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 29. November 1952 wurde zwar eingehend diskutiert, stieß aber kaum auf Widerspruch. Begründung: „Die fortschrittliche Entwicklung unserer gesellschaftlichen Verhältnisse, besonders auf dem Gebiet der Pädagogik, sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse und unserer neuen demokratischen Gesetzgebung haben mehr und mehr die Voraussetzungen für die buchstabenmäßige Erfüllung des Testaments bzw. der Stiftungsurkunde verhindert.“

Bereits am 8. Oktober 1952 war der gesamte Grundbesitz der Stiftung aufgrund einer Anweisung des Rates des Bezirkes Erfurt vom 8. Oktober 1952 in die Rechtsträgerschaft des Rates der Stadt Weimar überführt worden“ und damit in Volkseigentum. Zum 1. Januar 1953 ging das Kinderheim Villa Haar in den Haushalt der Stadt Weimar über. Angeblich hatte „die fortschrittliche Entwicklung unseres für Kinderheime geltenden Gesetzes die Rechtsform der Kinderheimstätte Villa Haar als Bestandteil einer privatrechtlichen Stiftung tatsächlich überholt“.

Das Geschäft Haar wurde der HO zugeschlagen, die Konfektionsabteilungen der örtlichen Industrie übergeben. Die Kinderheimstätte Villa Haar am 21. Dezember 1952 in Kinderheim „Rosa Thälmann“ umbenannt.

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