Organe und Verwaltung der Stiftung Dr. Georg Haar heute

Leitung, Organisation und Verwaltung sind die zentralen Serviceleistungen der Stiftung zur Sicherung der Aufgabenerfüllung in ihren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Beauftragt vom ehrenamtlich tätigen, aus drei Persönlichkeiten bestehenden Stiftungsvorstand, kontrolliert und begleitet durch den vom Stadtrat gewählten Stiftungsrat, führt der Gesamtleiter die Geschäfte der Stiftung Dr. Georg Haar. Er trägt die Verantwortung für die Erfüllung der Stiftungsaufgaben im Rahmen der Satzung und der Geschäftsordnung der Stiftung.

Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf  der Erfüllung der Stifterwillens und dem Erhalt des Stiftungsvermögens. Der Gesamtleiter hat die Aufgabe der Organisations- und Personalentwicklung sowie der Konzeptionsfortschreibung für die Stiftung. Ihm obliegt die pädagogische Leitung der Erziehungshilfeeinrichtungen. Die Außenvertretung der Stiftung gegenüber Behörden, Geschäftspartnern und Sponsoren sind weitere Aufgaben.

Der Verwaltung obliegt die betriebswirtschaftliche Organisation, das Rechnungswesen für die Einrichtungen, Projekte und Dienste der Stiftung sowie die Verwaltung des Stiftungsvermögens. Auch sämtliche Personalangelegenheiten, die Haushaltsplanung und Budgetkontrolle sowie außerplanmäßigen Sachaufgaben werden von der Stiftungsverwaltung bearbeitet.

Die Mitarbeiter des technischen Dienstes sind für die Organisation und Kontrolle von Bau- und Instandsetzungsarbeit im größeren Maße verantwortlich. Die Koordinierung der Arbeiten im 5 ha. großen Park um die Villa Haar und das Kutscherhaus in Zusammenarbeit mit einer Gärtnergruppe des „Lebenshilfewerks“ fällt ebenso in ihre Verantwortung.